Todesbescheinigung Ausstellung

    Todesbescheinigung Ausstellung

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Stammbuch der Familie und evtl. schriftliche Sterbefallanzeige des Krankenhauses/der Einrichtung.

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schmallenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de