Todesbescheinigung Ausstellung
Todesbescheinigung Ausstellung
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Stammbuch der Familie und evtl. schriftliche Sterbefallanzeige des Krankenhauses/der Einrichtung.
Formulare
Hinweise für Schmallenberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schmallenberg
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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