Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Hinweise für Altenbeken
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Nach § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Bürger beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenbeken
Formulare
Hinweise für Altenbeken
Voraussetzungen
Hinweise für Altenbeken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Altenbeken
Verfahrensablauf
Hinweise für Altenbeken
Fristen
Hinweise für Altenbeken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Altenbeken
Kosten
Hinweise für Altenbeken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenbeken
Weitere Informationen
Hinweise für Altenbeken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen