Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

    Hinweise für Altenbeken

    Beschreibung

    Hinweise für Altenbeken

    Nach § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Bürger beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste, Bildung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortwaldstraße 4

    33184 Altenbeken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05255 1200-0

    Fax: 05255 1200-33

    E-Mail: info@altenbeken.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenbeken

    Formulare

    Hinweise für Altenbeken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Altenbeken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Altenbeken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Altenbeken

    Fristen

    Hinweise für Altenbeken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Altenbeken

    Kosten

    Hinweise für Altenbeken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Altenbeken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Altenbeken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de