Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bürgerbegehren

    Alle bei Kommunalwahlen in Bad Oeynhausen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden, wobei § 26 Absatz 5 GO NRW in bestimmten Angelegenheiten Bürgerbegehren nicht zulässt.
    Ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW ) ist nur zulässig, wenn nicht über diese Angelegenheit in den letzten zwei Jahren bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss eines kommunalen Gremiums, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Bedarf der Beschluss keiner Bekanntmachung, ist das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag einzureichen.
    Das Bürgerbegehren wird durch den Bürgermeister entgegengenommen.
    Nachdem das Bürgerbegehren eingereicht wurde, entscheidet der Rat nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen unverzüglich über dessen Zulässigkeit.
    Danach entscheidet der Rat über den Antrag. Wenn das gewünschte Begehren beschlossen wird, ist das Verfahren beendet.
    Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

     

    Bürgerentscheid

    Bei einem Bürgerentscheid (§ 26 Absatz 6-9 GO NRW) sind Sie aufgerufen, über die zur Entscheidung stehende Frage mit "JA" oder "NEIN" abzustimmen. Alle zur Kommunalwahl in Bad Oeynhausen Wahlberechtigten können abstimmen. Die Abstimmung findet per Briefwahl statt. Die Abstimmungsberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn sich eine Mehrheit für den abzustimmenden Sachverhalt ausspricht. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "NEIN" beantwortet. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.

    Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters und des Rates

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1014

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1902

    E-Mail: k.vornheder@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de