Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Raesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Raesfeld

    Allgemeine Informationen

    Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02865 955-111

    Fax: 02865 955-199

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Raesfeld

    Formulare

    Hinweise für Raesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Raesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Raesfeld

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Raesfeld

    Kosten

    Hinweise für Raesfeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Raesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Raesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de