Bürgerbegehren
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Mit dem Instrument des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Gemeindeordnung (GO) NRW hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um auf kommunaler Ebene an der politischen Willensbildung und an Entscheidungsprozessen teilzunehmen.
In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen, um an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden.
Nach § 26 GO handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in eine Antragsstufe (Bügerbegehren) und eine Abstimmungsstufe (Bürgerentscheid) gliedert.
Weitere Informationen zu den Vorraussetzungen oder der Durchführung eines Bürgerbegehrens erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anfrage beim Bürgerservice.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
§ 26 Gemeindeordnung NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin