Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Mit dem Instrument des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Gemeindeordnung (GO) NRW hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um auf kommunaler Ebene an der politischen Willensbildung und an Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

    In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen, um an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden.

    Nach § 26 GO handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in eine Antragsstufe (Bügerbegehren) und eine Abstimmungsstufe (Bürgerentscheid) gliedert.

    Weitere Informationen zu den Vorraussetzungen oder der Durchführung eines Bürgerbegehrens erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anfrage beim Bürgerservice.

    Online-Dienste

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    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 26 Gemeindeordnung NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de