Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Hückeswagen

    Beschreibung

    Hinweise für Hückeswagen

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Schloss-Stadt Hückeswagen - Ratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf`m Schloß 1

    42499 Hückeswagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02192 / 88-0

    Fax: 02192 / 88-288

    E-Mail: ratsbuero@hueckeswagen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hückeswagen

    Formulare

    Hinweise für Hückeswagen

    -

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hückeswagen

    Aufgrund der strengen Formvorschriften fü,r Bü,rgerbegehren wird dringend empfohlen sich vor der Unterschriftensammlung mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie gerne welche Formvorschriften zu beachten sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hückeswagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hückeswagen

    Fristen

    Hinweise für Hückeswagen

    Sofern sich ein Bü,rgerbegehren gegen eine Entscheidung des Stadtrates richtet ist das Begehren innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag bzw. sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hückeswagen

    Je nach Aufwand

    Kosten

    Hinweise für Hückeswagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hückeswagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hückeswagen

    Mehr Infos auch beim Innenministerium

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de