Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist für einige Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich. Unter den in § 63 BauO NRW aufgeführten Voraussetzungen können die dort genannten Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Verl eingereicht werden.

    In der Genehmigungsfreistellung erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Diese Prüfung muss ausschließlich die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.

    Erforderliche Unterlagen:
    - Antragsvordruck "Vorlage bei der Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung" (§ 63 BauO NRW)
    - Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung

    Der Antragsvordruck muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller (der Bauherrin bzw. dem Bauherrn) unterschrieben werden. Für die Bauvorlagen ist die Unterzeichnung durch eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser notwendig.

    Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, den Antragsvordruck sowie die Bauvorlagen vollständig einzureichen. Bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und führt unweigerlich zu einer Zurückweisung.

    Nach der Zurückweisung einer Genehmigungsfreistellung oder wenn mit dem Vorhaben bereits (rechtswidrig) begonnen wurde, ist eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist grundsätzlich ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

    Gebühren werden in der Genehmigungsfreistellung nur dann fällig, wenn die Bauherrin oder der Bauherr vor Ablauf der Monatsfrist eine Bescheinigung beantragt, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll oder muss. In diesem Fall beträgt die Gebühr 50,00 Euro.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    • Lageplan, Maßstab 1:500
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
    • Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ist eine Erklärung der Entwurfsverfassenden beizufügen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

    Die Bauvorlagen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.

    Falls die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und für den Fall, dass Sie in diesem Fall eine Weiterbehandlung als Bauantrag wünschen, müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.

    Formulare

    Hinweise für Verl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

    Hinweise für Verl

    Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie mit dem Bau beginnen dürfen, haben Sie drei Jahre Zeit, mit der Bauausführung zu beginnen. Nach Ablauf der drei Jahre müssen Sie das Genehmigungsfreistellungsverfahren erneut durchführen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Für das Bearbeiten der Genehmigungsfreistellung fallen in der Regel keine Gebühren an. Gebührenpflichtig sind lediglich die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat. Die Höhe dieser Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de