Genehmigungsfreistellungsverfahren
Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist für einige Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich. Unter den in § 63 BauO NRW aufgeführten Voraussetzungen können die dort genannten Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Verl eingereicht werden.
In der Genehmigungsfreistellung erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Diese Prüfung muss ausschließlich die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsvordruck "Vorlage bei der Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung" (§ 63 BauO NRW)
- Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung
Der Antragsvordruck muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller (der Bauherrin bzw. dem Bauherrn) unterschrieben werden. Für die Bauvorlagen ist die Unterzeichnung durch eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser notwendig.
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, den Antragsvordruck sowie die Bauvorlagen vollständig einzureichen. Bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und führt unweigerlich zu einer Zurückweisung.
Nach der Zurückweisung einer Genehmigungsfreistellung oder wenn mit dem Vorhaben bereits (rechtswidrig) begonnen wurde, ist eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist grundsätzlich ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Gebühren werden in der Genehmigungsfreistellung nur dann fällig, wenn die Bauherrin oder der Bauherr vor Ablauf der Monatsfrist eine Bescheinigung beantragt, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll oder muss. In diesem Fall beträgt die Gebühr 50,00 Euro.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Lageplan, Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
- Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ist eine Erklärung der Entwurfsverfassenden beizufügen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.
Die Bauvorlagen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Falls die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und für den Fall, dass Sie in diesem Fall eine Weiterbehandlung als Bauantrag wünschen, müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie mit dem Bau beginnen dürfen, haben Sie drei Jahre Zeit, mit der Bauausführung zu beginnen. Nach Ablauf der drei Jahre müssen Sie das Genehmigungsfreistellungsverfahren erneut durchführen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für das Bearbeiten der Genehmigungsfreistellung fallen in der Regel keine Gebühren an. Gebührenpflichtig sind lediglich die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat. Die Höhe dieser Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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