Defekten elektronischen Heilberufsausweises von Personen in Heilberufen, die nicht in Kammern organisiert sind, umtauschen
Beschreibung
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).
Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.
Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.
Ansprechpartner
Für Haltern am See wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
- Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
- Defekter Heilberufsausweis
Rechtsgrundlage(n)
§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022