Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Umtausch

    Defekten elektronischen Heilberufsausweises von Personen in Heilberufen, die nicht in Kammern organisiert sind, umtauschen

    Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren defekten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).

    Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.

    Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

    Ansprechpartner

    Für Gelsenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
    • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
    • Defekter Heilberufsausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren

    Fristen

    Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

    Kosten

    Kosten werden ggf. vom Vertaruensdiensteanbieter erhoben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de