Die Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen.
Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger
- werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
- müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
- werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind.
Ansprechpartner
Für Nettersheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Liste der Gutachten, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen
- 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
- Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- 2 Passfotos
- Anschriften zweier Referenzpersonen
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Abs.1 GewO
- § 1 Verordnung über die Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete »Bautechnischer Brandschutz« und »Bautechnischer Explosionsschutz«
Verfahrensablauf
Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen Antrag bei der zuständigen Stelle eingeleitet. In dem Antrag ist das Sachgebiet genau zu bezeichnen, für das der Antragsteller vereidigt werden will.
Der Nachweis der besonderen Qualifikation kann beispielsweise durch Vorlage erstatteter Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet und gegebenenfalls weiteren Unterlagen wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze und so weiter, durch Einholung von Referenzen, etc. erbracht werden.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2024