Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Durchführung

    Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Mahn- und Vollstreckungsverfahren für öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Geseke fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse Geseke. Gelegentlich wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde auch tätig im Rahmen der Amtshilfe, um Forderungen anderer Behörden einzuziehen.

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    Ansprechpartner

    Zahlungsabwicklung, Forderungsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

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    Deutsch

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    Hinweise für Geseke

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    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de