Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Durchführung
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Mahn- und Vollstreckungsverfahren für öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Geseke fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse Geseke. Gelegentlich wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde auch tätig im Rahmen der Amtshilfe, um Forderungen anderer Behörden einzuziehen.
Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich?
Gerne geben wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Wenden Sie sich bitte an die hier genannten Ansprechpersonen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Geseke
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
Hinweise für Geseke
Fristen
Hinweise für Geseke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Hinweise für Geseke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen