Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Durchführung

    Vollstreckung

    Hinweise für Delbrück

    Der Vollstreckungsdienst ist für die Beitreibung von Geldforderungen zuständig.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Zwangsweiser Einzug von Forderungen nach erfolgloser Mahnung durch die / den Vollziehungsbeamt/in (plus Beitreibungsgebühren)

    Bei Anfragen halten Sie bitte das Aktenzeichen der / des Vollziehungsbeamt/in bereit.

    Säumige Zahler/innen werden von der Stadt Delbrück durch eine Mahnung nach Ablauf der Fälligkeit auf die bestehende Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Sollte nach weiteren 2 Wochen immer noch kein Zahlungseingang festgestellt worden sein, ergeht eine Zahlungsaufforderung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Sie als Zahlungspflichtige/r zusätzliche Kosten! 

    Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind! Sie ersparen sich Ärger und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde sind bemüht, gemeinsam mit Ihnen eine gütliche Erledigung im Rahmen von zeitlich gesetzten Grenzen und Regelungen für Sie zu finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zahlungsabwicklung und Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    E-Mail: vollstreckung@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Was bedeutet Vollstreckung?

    Es werden Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen durchgeführt, zum Beispiel durch Pfändung

    • von beweglichen Sachen (Wegnahme) einschließlich Kraftfahrzeuge

    • von Zahlungsansprüchen aus Giro- oder Sparkonten

    • von Einkommen bei der Arbeitgeberin / beim Arbeitgeber

    • in andere verwertbare Rechte, z.B. Mietkautionen

    • Mehrfachpfändungen sind zulässig

    Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen werden in den Grundbesitz durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder Antrag auf Zwangsversteigerung veranlasst.

    Vermögensauskunft

    Die Behörde kann nach erfolgloser Vollstreckung im Außendienst eine Vermögensauskunft einfordern. Es kann daraufhin die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis folgen. Das Schuldnerverzeichnis kann von berechtigten Personen, zum Beispiel Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, der Schufa usw.. eingesehen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Die Aufgaben der Vollstreckung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollstreckungsinnen- und außendienst sind für die Beitreibung von rückständigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen der Stadt Delbrück und anderer Vollstreckungsgläubiger zuständig.

    Andere Vollstreckungsgläubiger sind zum Beispiel:

    • Industrie- und Handelskammer

    • Handwerkskammern und –innungen und sonstige berufsständische Kammern

    • andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

    In diesen Fällen ist die Vollstreckungsbehörde der Stadt Delbrück zuständig, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner in Delbrück wohnhaft oder ansässig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de