Vollstreckung
Hinweise für Delbrück
Der Vollstreckungsdienst ist für die Beitreibung von Geldforderungen zuständig.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Zwangsweiser Einzug von Forderungen nach erfolgloser Mahnung durch die / den Vollziehungsbeamt/in (plus Beitreibungsgebühren)
Bei Anfragen halten Sie bitte das Aktenzeichen der / des Vollziehungsbeamt/in bereit.
Säumige Zahler/innen werden von der Stadt Delbrück durch eine Mahnung nach Ablauf der Fälligkeit auf die bestehende Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Sollte nach weiteren 2 Wochen immer noch kein Zahlungseingang festgestellt worden sein, ergeht eine Zahlungsaufforderung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Sie als Zahlungspflichtige/r zusätzliche Kosten!
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind! Sie ersparen sich Ärger und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde sind bemüht, gemeinsam mit Ihnen eine gütliche Erledigung im Rahmen von zeitlich gesetzten Grenzen und Regelungen für Sie zu finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-0
E-Mail: vollstreckung@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Was bedeutet Vollstreckung?
Es werden Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen durchgeführt, zum Beispiel durch Pfändung
von beweglichen Sachen (Wegnahme) einschließlich Kraftfahrzeuge
von Zahlungsansprüchen aus Giro- oder Sparkonten
von Einkommen bei der Arbeitgeberin / beim Arbeitgeber
in andere verwertbare Rechte, z.B. Mietkautionen
Mehrfachpfändungen sind zulässig
Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen werden in den Grundbesitz durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder Antrag auf Zwangsversteigerung veranlasst.
Vermögensauskunft
Die Behörde kann nach erfolgloser Vollstreckung im Außendienst eine Vermögensauskunft einfordern. Es kann daraufhin die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis folgen. Das Schuldnerverzeichnis kann von berechtigten Personen, zum Beispiel Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, der Schufa usw.. eingesehen werden.
Weitere Informationen
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Die Aufgaben der Vollstreckung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollstreckungsinnen- und außendienst sind für die Beitreibung von rückständigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen der Stadt Delbrück und anderer Vollstreckungsgläubiger zuständig.
Andere Vollstreckungsgläubiger sind zum Beispiel:
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammern und –innungen und sonstige berufsständische Kammern
andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
In diesen Fällen ist die Vollstreckungsbehörde der Stadt Delbrück zuständig, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner in Delbrück wohnhaft oder ansässig ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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