Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Das Forderungsmanagement nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Grevenbroich nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr.
Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Grevenbroich im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens.
Im Rahmen der Vollstreckungsamtshilfe vollstreckt die Stadt Grevenbroich außerdem zahlreiche Forderungen bestimmter anderer Behörden (z.B. anderer Städte und Gemeinden, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen, u.a.).
Wofür ist das Forderungsmanagement zuständig?
Die Vollstreckung umfasst u.a. die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
- von Einkommen bei Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern,
- von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten
zur Beitreibung der Forderungen.
Darüber hinaus werden Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Amtsgericht durchgeführt.
Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Für die Vollstreckung entstehen Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung, diese können ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden.
Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung können Zahlungen durch die Vollziehungsbeamte entgegengenommen werden.
Die eidesstattliche Versicherung kann erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch Gerichtsvollzieherinnen und -vollziehen auf Antrag der Stadt Grevenbroich abgenommen werden.
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung unter Angabe der Personennummer, die in der Zahlungaufforderung angegeben ist auf das Konto der Stadtkasse Grevenbroich bei der
Sparkasse Neuss, IBAN: DE30 3055 0000 0000 1010 63, BIC: WELADEDNXXX.
Gerne können Sie bei uns im Haus die Forderung in bar gegen Quittung bezahlen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson. In der Regel ist diese auch über die angegeben Mobiltelefon-Nummer erreichbar. Sollte Ihnen die zuständige Person nicht bekannt sein, erhalten Sie unter der Rufnummer 02181/608-326 oder 02181/608-325 eine Auskunft.
Sie erreichen uns auch unter der E-Mail vollstreckung@grevenbroich.de.
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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