Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe der Jugendämter nach § 52 KJHG i.V.m. § 38 JGG in Zusammenwirken mit den Vereinigungen der freien Jugendhilfe.
Das Ziel der Jugendgerichtshilfe in Oelde ist bei Vorliegen einer Straftat insbesondere im pädagogischen Bereich die Einleitung, Begleitung sowie ggf. Durchführung von Maßnahmen gem. §§ 10, 12 und 15 JGG (Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisungen, Arbeitsauflagen), Beteiligung am Diversionsverfahren als ambulante Maßnahmen verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus wird der soziale Dienst nicht nur bei Vorliegen einer Straftat, sondern auch präventiv tätig, z.B. in Arbeitsgruppen, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen usw.
Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes werden die Jugendlichen/Heranwachsenden während des Verfahrens begleiten. Unter anderem beinhaltet dies frühzeitig zu prüfen, ob für den betroffenen Jugendlichen/Heranwachsenden Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 KJHG in Betracht kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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