Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Privatpersonen sowie bevollmächtigte Anwälte können gemäß §§ 105 - 108 OWiG gegen eine Gebühr einen Antrag auf Akteneinsicht in Papierform stellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

    Bitte füllen Sie hierzu vollständig den angefügten Onlineantrag aus. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 12,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de