Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren
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Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Privatpersonen sowie bevollmächtigte Anwälte können gemäß §§ 105 - 108 OWiG gegen eine Gebühr einen Antrag auf Akteneinsicht in Papierform stellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Bitte füllen Sie hierzu vollständig den angefügten Onlineantrag aus. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung.
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- 12,00 EUR
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen