Vormund

    Vormund

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn die Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nicht mehr ausüben können oder dürfen, tritt an ihre Stelle eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Diese/r übt dann die elterliche Sorge als Amtsvormund / Amtsvormünderin anstelle der Eltern aus. Dabei ist der Amtsvormund / die Amtsvormünderin ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.         

    In folgenden Fällen kommt es zur Einrichtung einer Amtsvormundschaft:

    Amtsvormundschaft kraft Gesetzes:

    • Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis, z.B. Kind einer nicht verheirateten minderjährigen Mutter
    • Ruhen der elterlichen Sorge mit der Einwilligung zur Adoption

    Amtsvormundschaft kraft richterlicher Anordnung:

    • Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis (z.B. unbekannter Aufenthalt der Eltern, Inhaftierung)
    • Tod des sorgeberichtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
    • Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung)
    • Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
    Wenn Du mehr zur Vormundschaft wissen möchtest, schaue Dir hier das Erklärvideo "Dein Vormund an deiner Seite" an.
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    Telefon Festnetz: 02541 18-5140

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Technisch geändert am 10.07.2022

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    Technisch geändert am 19.03.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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