Kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombolen)
Hinweise für Delbrück
Genehmigung von Lotterien
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Ordnungsamt (Fachbereich Bürgerdienste) anzeigepflichtig.
Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpersonen verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Delbrück
Die formlose Anzeige muss schriftlich (per Post oder Mail) folgende Daten enthalten:
Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung
Zweck der Veranstaltung (z.B. Verlosung im Rahmen eines Sportfestes)
Angaben zur Höhe der Gewinnausschüttung
Gegebenenfalls können die Ansprechpersonen weitere Informationen anfordern.
Formulare
Hinweise für Delbrück
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Glücksspielstaatsvertrag NRW
Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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