Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.

    Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.

    Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:

    Herr Manfred Wunder
    Tel. 0 59 71 / 939 525

    Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, an den Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema "Aufnahme eine Kindes" wenden können. Ein Dauerpflegeverhältnis tritt ein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)
    • Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.

    Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    BGB

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.

    Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.

    Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.

    Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.

    Fristen

    Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.

    Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

    Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

    Kosten

    Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.

    Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten

    Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Emsdetten über das Servicebüro.
    Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de