Todeserklärung Aufbewahrung
Todeserklärung Aufbewahrung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes sowie die Umstände und Ursachen werden in der Todesbescheinigung dokumentiert und an die Standesämter, Gesundheitsämter, die Landesstatistikbehörden sowie die involvierten Bestattungsunternehmen übermittelt.
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Voraussetzungen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen