Wohnungsbau Förderung Erwerb von Genossenschaftsanteilen

    Wohnungsbau Förderung Erwerb von Genossenschaftsanteilen

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mit zinsgünstigen Darlehen - teilweise in Kombination mit Tilgungsnachlässen - fördert das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel: 

    • den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen.
    • den Neubau und die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auch in Form von Mieteinfamilienhäusern,
    • die Reduzierung von baulichen Barrieren in Wohnungen, in und an Wohngebäuden sowie auf dem privaten Grundstück
    • die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
    • den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
    • bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind
    • Maßnahmen zur Aufbereitung von Standorten
    • den Neubau und den Umbau von Pflegewohnplätzen
    • den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Studierende
    • Gründung von Bewohnergenossenschaften

    Die Förderungen des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum, der energetischen Verbesserung solcher Objekte sowie baulicher Maßnahmen für Schwerbehinderte werden nur gewährt, wenn die Haushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auf der jeweiligen Internetseite der NRW.BANK (siehe unter "Links und Downloads") steht für eine erste Einschätzung ein Förderberater zur Verfügung.

    Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und den jeweiligen Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Soest (siehe unter "Ansprechpersonen") sowie unter "Links und Downloads".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Planung und Entwicklung

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (vom 17.11.2021)
    • Wohnraumförderprogramm (WoFP 2023-27)
    • Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023)
    • Modernisierungsförderung (RL MOD 2023)
    • Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühren nach den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW oder der Satzung des Kreises Soest vom 08.03.2012.

    Zahlungsarten:

    Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de