Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeld

    Hinweise für Beckum

    Beschreibung

    Hinweise für Beckum

    Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird. Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es dass Beschäftigte nicht gekündigt werden sondern im Betrieb bleiben können. Folgende Arten von Kurzarbeitergeld können gezahlt werden: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden wenn eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares betriebliches Ereignis Kurzarbeit notwendig machen. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Saisonales Kurzarbeitergeld Saisonales Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden wenn in der sogenannten Schlechtwetterzeit wegen der Witterung oder wegen Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft nicht gearbeitet werden kann. Die Schlechtwetterzeit beginnt für Betriebe des Gerüstbaugewerbes im November. Für das Baugewerbe das Dachdeckerhandwerk und den Garten- und Landschaftsbau beginnt sie im Dezember. Für alle Betriebe endet die Schlechtwetterzeit im März. Transfer-Kurzarbeitergeld Transfer-Kurzarbeitergeld kann bezahlt werden um bei betrieblichen Umstrukturierungen Entlassungen zu vermeiden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Beckum

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 46

    59269 Beckum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02521 29-0

    Fax: 02521 2955-199

    E-Mail: stadt@beckum.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Beckum

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Beckum

    Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind die in den §9599 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) aufgeführt sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall angezeigt worden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Beckum

    Der Arbeitgeber beantragt das Kurzarbeitergeld. Dazu muss er zunächst anzeigen in welchem Zusammenhang der Arbeitsausfall anfällt: Anzeige über Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld oder Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit. Danach kann er die Leistungsanträge und alle weiteren nötigen Formulare einreichen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall muss der Arbeitgeber schriftlich bei der Agentur für Arbeit erstatten in deren Bezirk der Betrieb liegt. Die Stellungnahme der Betriebsvertretung ist der Anzeige beizufügen. Die Anzeige kann auch von der Betriebsvertretung erstattet werden. Bei überregional oder bundesweit tätigen Unternehmen kann auf Anfrage ein Schlüsselkunden-Berater durch die Agentur für Arbeit zur Seite gestellt werden der die Koordinierung in Kurzarbeitsfragen zwischen den eingebundenen Agenturen für Arbeit und den betroffenen Betrieben übernimmt. Eine mündliche auch telefonische Anzeige erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht. Dagegen genügt ein Telefax bzw. eine per E-Mail übersandte Anzeige (eingescannt mit Unterschrift/en) den gesetzlichen Erfordernissen.

    Fristen

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    Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Kurzarbeitergeld innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird. Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Beckum

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Beckum

    Weitere Informationen

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    Links Merkblatt 8a - Kurzarbeitergeld Arbeitgeber [https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463061734261]Merkblatt 8b - Kurzarbeitergeld Arbeitnehmer [https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478795354574]Merkblatt 8c - Transferleistungen [https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463061734768]Merkblatt 8d - Saison-Kurzarbeitergeld [https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463061734486]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de