Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Tätigkeiten im Bereich Denkmalschutz sind auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet. Zusammen mit den Denkmaleigentümern stellen wir sicher, dass keine bedeutenden Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte verloren gehen.
An Denkmälern lassen sich die besondere Bedeutung für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse nachvollziehen. Die nachfolgenden Generationen können Geschichte auch in unserer Stadt nicht nur nachlesen, sondern hautnah erleben.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden. Die Stadt Oer-Erkenschwick ist Ihr Ansprechpartner bei
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG,
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG,
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG,
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke) und
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern.
Jedes Denkmal ist einzigartig. Eine Beratung erfolgt daher individuell durch die zuständigen Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die notwendigen Unterlagen stimmen die zuständigen Ansprechpartner mit Ihnen ab.
Formulare
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnern.
Voraussetzungen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Über die Vorraussetzungen informieren Sie die zuständigen Ansprechparter.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer des Kulturguts oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers schriftlich beantragen.
Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
- die Voraussetzungen,
- in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,
- ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch die für Denkmalpflege oder Archivwesen bzw. das Kulturgut zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist.
Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet.
Bei berechtigten Interesse können Sie aber mit der Zusicherung beim Finanzamt eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Kosten
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Über die Höhe der Kosten erhalten Sie Auskunft bei den zuständigen Ansprechpartnern.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023