Denkmalschutz
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Schutz und Pflege der Denkmäler
- Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
- Führen einer Denkmalliste
- Erteilen von Erlaubnisbescheiden
- Beratung und Überwachung von Restaurierungen
- Förderanträge im Denkmalschutz
- Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz
Baudenkmäler
Zu den Baudenkmälern zählen Sakralbauten, historische Wohn- und Fachwerkhäuser, imposante Adelsbauten und alte Befestigungsanlagen. Sie zeugen von der Historie der Stadt Hürth und sind weit mehr als bloße Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Ihre Erhaltung ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Stadt.
Mangelnde Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, unsachgemäßer Umgang, Grundstücksspekulation oder gar das Desinteresse eines Eigentümers können die Existenz eines Baudenkmals gefährden. Kurzfristige Moden oder ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen. Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Denkmalbehörden, die Denkmäler in der ganzen Fülle zu erfassen, zu erforschen und zu publizieren. Denn nur die bewusst gemachten Zeugnisses der Vergangenheit wecken das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege.
Bodendenkmäler
Die meisten Spuren der Menschheitsgeschichte finden sich im Boden. Bodendenkmäler zeugen von ehemaligen Bestattungsplätzen und Kultorten, von alten Handelsplätzen, Siedlungen oder Befestigungsanlagen. Als Zeugnisse der Besiedlung der Landschaft ermöglichen sie faszinierende Einblicke in die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren.
Viele Bodendenkmäler sind durch Überplanung, Baumaßnahmen und Bodeneingriffe hochgradig gefährdet und von endgültiger Zerstörung bedroht. Die Denkmalförderungsprogramme helfen dabei, die Bodendenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten. Falls Ausgrabungen dennoch nicht zu vermeiden sind, dienen die Zuschüsse dazu, die notwendigen archäologischen Untersuchungen sorgfältig durchzuführen und die wichtigen Bodenurkunden unbeschadet für Archive und Museen zu retten.
Denkmalförderung
Das Land NRW fördert den Schutz und die Pflege wertvoller Denkmäler im Rahmen des Denkmalförderungsprogramms. Förderanträge sind über die Stadt Hürth als Untere Denkmalbehörde an die Bezirksregierungen zu richten.
Neben der direkten Förderung schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.
Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer". Diese Broschüre sowie der entsprechende Antrag stehen unter dem Reiter "Downloads / Links" zum Download bereit.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Sie sind Eigentümer eines Denkmals und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen? Nachfolgend können Sie sich über das Verfahren informieren.
Für die Veränderung von Denkmälern ist nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis erforderlich. Diese sollte frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden, um genügend Zeit für evtl. Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme im Detail zu aller Zufriedenheit abstimmen. Dies geschieht in der Regel unter Beteiligung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Wenn eine erlaubnispflichtige Maßnahme (=Veränderung) geplant ist, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bei Vertretung: Vollmacht,
- Planungsunterlagen Bestand,
- Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen,
- Abstimmung der Maßnahmen vor Beginn der Maßnahme (zum Beispiel Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung),
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen; Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung),
- Kassenzettel (müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen)
Die Bescheinigungsbehörde stellt die Rechnungen nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Eigentümern wieder zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Die Bescheinigung erhalten Sie als Eigentümer ausschließlich für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
- Sofern es sich bei dem Kulturgut um ein Gebäude oder Gebäudeteil handelt, sind auch Maßnahmen bescheinigungsfähig, die zu der sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
- Generell können aber nur solche Maßnahmen bescheinigt werden, die Sie mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt haben. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer des Kulturguts oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers schriftlich beantragen.
Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
- die Voraussetzungen,
- in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,
- ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch die für Denkmalpflege oder Archivwesen bzw. das Kulturgut zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist.
Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet.
Bei berechtigten Interesse können Sie aber mit der Zusicherung beim Finanzamt eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Hürth