Ehefähigkeitszeugnis

    Ehefähigkeitszeugnis

    Hinweise für Lünen

    Heiraten im Ausland, Ledigkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Das Standesamt des Wohnsitzes bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können, weshalb für die Ausstellung Unterlagen beider Personen notwendig sind. In manchen Fällen reicht zur Eheschließung im Ausland auch eine Meldebescheinigung mit Angabe zum Familienstand aus. Diese erhalten Sie beim Bürgerbüro. Welches Dokument das ausländische Standesamt konkret benötigt, erfragen Sie bitte bei dem Standesamt, wo Sie heiraten wollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Mindestens einer der Verlobten muss in Lünen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Lünen. Bestand niemals ein Wohnsitz in Lünen oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Eine Beteiligte bzw. ein Beteiligter der geplanten Eheschließung muss

    •         deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder

    •         heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder

    •         Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder

    •         ausländischer Flüchtling oder

    •         Staatenlose bzw. Staatenloser sein.

    Die notwendigen Unterlagen sind abhängig u.a. vom Familienstand, Meldeverhältnissen, Staatsangehörigkeit.

    Allgemein: 

    • Ausweisdokumente von beiden Verlobten

    • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister von beiden Verlobten (bei Geburt in Deutschland; Geburtenregister aus Lünen können wir selbst ausdrucken) bzw. (bei Geburt im Ausland) ausländische Geburtsurkunden mit Übersetzung

    • Erweitere Melderegisterauskünfte von beiden Verlobten (vom Bürgerbüro; bei Wohnsitz in Lünen nicht notwendig)

    • Ggfls. Nachweis über Vorehen und deren Beendigung (Heiratsurkunde + rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk)

    • Geburtsurkunden von minderjährigen im Haushalt lebenden Kindern in Kopie 

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Es dürfen keine Ehehindernisse vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Das Ehefähigkeitszeugnis muss persönlich oder schriftlich unter Vorlage der genannten Unterlagen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Sofern festgestellt wird, dass keine Ehehindernisse vorliegen, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Antragstellung ist nicht fristgebunden. Bitte kalkulieren Sie insbesondere eine längere Prüfungszeit ein, wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung 6 Monate gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Umfang der Prüfung. Wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder eine ausländische Vorehe geprüft werden muss, kann die Prüfung 8-10 Wochen dauern.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällt eine Gebühr von 45,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Öffnungszeiten:

    montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr
    donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de