Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
Beschreibung
Hinweise für Verl
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen dafür unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden im Dokument aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung in dem Staat, in dem Sie Ihre Ehe schließen möchten.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland zuständig.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind auch bei Wohnsitz im Ausland die Unterlagen beider zukünftigen Ehepartner erforderlich.
Nähere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erteilen Ihnen gerne die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte der Stadt Verl.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Kosten
Hinweise für Verl
- 40,00 Euro, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
- 66,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
- ggf. weitere Gebühren für die inhaltliche Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung, Versicherung an Eides statt, etc.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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