Ehefähigkeitszeugnis

    Ehefähigkeitszeugnis

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    § 1309 BGB§ 51 PStV§ 39 PStG

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,- €ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,- €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    Vollmacht zur Anmeldung der EheschließungAntrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de