Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Die erforderlichen Unterlagen sind u. a. abhängig von Personenstand und Staatsangehörigkeit beider Verlobten. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig.
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei schriftlicher Beantragung ist die Beifügung sämtlicher erforderlicher Dokumente im Original oder als beglaubigte Fotokopien erforderlich. Für eine persönliche Beantragung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Fristen
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Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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