Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland dort vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.
Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer*innen, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Daher wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft und somit müssen von beiden Unterlagen vorgelegt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bonn
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie per E-Mail oder telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen. Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, finden Sie unter "Formulare und Links".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bonn
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die persönliche Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.
Kosten
Hinweise für Bonn
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige 40 Euro.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 66 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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