Ehefähigkeitszeugnis

    Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland dort vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.

    Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer*innen, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.

    Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Daher wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft und somit müssen von beiden Unterlagen vorgelegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Straße 4

    53111 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie per E-Mail oder telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen. Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, finden Sie unter "Formulare und Links".

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die persönliche Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige 40 Euro.
    Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 66 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de