Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen
Beschreibung
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten; Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes;
§§ 24, 26 AufenthG; UkraineAufenthÜV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen