individuelle Pflegeberatung zur Pflegeversicherung Durchführung
Hinweise für Morsbach
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Mit dem Älterwerden tauchen neue Fragestellungen und Probleme auf. Als Mitarbeiterinnen der Senioren- und Pflegeberatung sind wir Ansprechpartnerinnen für Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen. Wir beraten gemäß §4 Abs.1 PfG NW (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen) über die möglichen ambulanten, teilstationären, vollstationären sowie ergänzenden Hilfen.
Wir informieren u. a. zu folgenden Themen:
- Ambulante Pflegedienste
- Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Wohnumfeldverbesserung
- Ergänzende Hilfsangebote wie z.B. hauswirtschaftliche Hilfe, Hausnotruf, Mahlzeitendienste, Besuchsdienste
- Betreutes Wohnen
- Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
- Pflegeeinrichtungen
- Hilfsmittelversorgung
- Hospizdienste
- Selbsthilfegruppen
- Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Angebote für Senioren und Angehörige
- Finanzierung notwendiger Hilfen
- Öffentlichkeitsarbeit: Wir bieten z.B. Vorträge und Aktionstage an.
Ziele:
- Umfassende Information über die vorhandenen Möglichkeiten
- Optimale und individuelle Versorgung der Pflegebedürftigen
- Möglichst eigenständige Lebensführung
- Längstmöglicher Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung
- Entlastung der pflegenden Angehörigen
Die Beratung erfolgt neutral, trägerunabhängig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.
Ein Beratungsgespräch kann der erste Schritt zur Entlastung sein!
Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe?
Dann rufen Sie uns gerne an oder kommen vorbei (Hausbesuche sind möglich)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen