Beförderung gefährlicher Güter
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge nur auf bestimmten Straßen im Kreis Warendorf möglich.
Einige besonders gefährliche Stoffe (z.B. Benzin und Propangas) können im Kreis Warendorf auf Straßen, die in der "Anlage zur Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt im Bereich des Kreises Warendorf" festgelegt sind, ohne gesonderten Antrag befördert werden. Für alle anderen besonders gefährlichen Stoffe ist jeweils ein Antrag für eine Einzelgenehmigung zu dem Fahrweg beim Kreis Warendorf zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antragsvordruck
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 35 a GGVSEB
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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