Beförderung gefährlicher Güter

    Beförderung gefährlicher Güter

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge nur auf bestimmten Straßen im Kreis Warendorf möglich.

    Einige besonders gefährliche Stoffe (z.B. Benzin und Propangas) können im Kreis Warendorf auf Straßen, die in der "Anlage zur Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt im Bereich des Kreises Warendorf" festgelegt sind, ohne gesonderten Antrag befördert werden. Für alle anderen besonders gefährlichen Stoffe ist jeweils ein Antrag für eine Einzelgenehmigung zu dem Fahrweg beim Kreis Warendorf zu stellen.


    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbliche Personen- und Güterbeförderung, Gefahrgutrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Antragsvordruck

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    • § 35 a GGVSEB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de