fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Die Bürgerberatung beglaubigt für Wittener Bürger Kopien von Schriftstücken, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Dabei muss nur das Original vorgelegt werden. Die Kopie wird in der Bürgerberatung vor Ort gefertigt. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin vollzogen bzw. von diesem/dieser anerkannt wird. Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des einzelnen zu beglaubigenden Dokumentes. Es können Vorschriften bestehen, die eine Beglaubigung/Unterschriftsbeglaubigung durch die Bürgerberatung nicht gestatten. Dies gilt insbesondere u.a. für Personenstandsurkunden (Heirat, Geburt) oder z.B. bei Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen. Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung. Bitte wählen Sie die Funktionseinheit "Melde- und Ausweiswesen". Ein Termin kann auch telefonisch unter der Rufnummer 581-1234 vereinbart werden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Beglaubigung eines Dokuments bringen Sie bitte das jeweilige Original mit. Bei der Beglaubigung von Unterschriften bringen Sie das von Ihnen zu unterzeichnende Schriftstück sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Beglaubigung ab 2,75 EUR Unterschriftsbeglaubigungen 2,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen