fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Sie können beim Bürgerbüro eine amtliche Beglaubigung erhalten, wenn die Urschrift (das Original) von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird.
Zum Beispiel:
- Zeugnisse von Schulen und Universitäten
- Rentennachweise und sonstige Unterlagen zur Vorlage bei den Versicherungsträgern oder Zusatzversorgungskassen
- Verdienstbescheinigungen
- Lehrverträge und andere Unterlagen zur Vorlage bei Institutionen des öffentlichen Rechts
- Betreuungsausweise
Öffentliche Beglaubigungen (z.B. Erlöschen einer Schuld oder Schuldanerkenntnis, Scheidungsurteile) können nur von einem Notar oder beim Amtsgericht vorgenommen werden.
Deutsche Personenstandsurkunden werden jeweils von dem Standesamt beglaubigt, welches das Original ausgestellt hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02291 85-200
E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- Ausweisdokument
- Dokumente oder Schriftstücke (im Original und in Kopie), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen