fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung

    fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Sie können beim Bürgerbüro eine amtliche Beglaubigung erhalten, wenn die Urschrift (das Original) von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird.

    Zum Beispiel:

    • Zeugnisse von Schulen und Universitäten
    • Rentennachweise und sonstige Unterlagen zur Vorlage bei den Versicherungsträgern oder Zusatzversorgungskassen
    • Verdienstbescheinigungen
    • Lehrverträge und andere Unterlagen zur Vorlage bei Institutionen des öffentlichen Rechts
    • Betreuungsausweise

    Öffentliche Beglaubigungen (z.B. Erlöschen einer Schuld oder Schuldanerkenntnis, Scheidungsurteile) können nur von einem Notar oder beim Amtsgericht vorgenommen werden.

    Deutsche Personenstandsurkunden werden jeweils von dem Standesamt beglaubigt, welches das Original ausgestellt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Ausweisdokument
    • Dokumente oder Schriftstücke (im Original und in Kopie), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de