Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 16d Abs. 5 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen