Tiergehege Betrieb Genehmigung

    Betrieb eines Tiergeheges beantragen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  - Abweichung durch Landesrecht: § 28  LNatSchG Schleswig-Holstein sowie § 56  LNatSchG NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de