Tiergehege Betrieb Genehmigung
Betrieb eines Tiergeheges beantragen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Abweichung durch Landesrecht: § 28 LNatSchG Schleswig-Holstein sowie § 56 LNatSchG NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen