Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung erhalten im einfachen Baugenehmigungsverfahren

    Hinweise für Lippe

    Das einfache Baugenehmigungsverfahren - hier können Sie sich informieren, was das bedeutet und wie es funktioniert

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung für

    • die Errichtung,

    • die Änderung (beispielsweise einen Umbau) oder

    • die Nutzungsänderung (beispielsweise die Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung)

    von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

    Für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, wie beispielsweise Garagen und überdachte Stellplätze bis 1.000 m² Nutzfläche, Einfriedungen oder Werbeanlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind, wird das sogenannte einfache Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.

    Das bedeutet, dass wir lediglich prüfen, ob das Bauvorhaben mit wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich dabei in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandsflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
    Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.

    Für große Sonderbauten, also Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, kann dieses vereinfachte Verfahren nicht durchgeführt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören zum Beispiel große Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe und einige mehr.

    Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen keine Baugenehmigung. Auch Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans benötigen keine Baugenehmigung, wenn für diese eine sogenannte Genehmigungsfreistellung bei der jeweiligen Kommune durchgeführt wird.

    Für die Erstellung Ihres Bauantrags benötigen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
    Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie entsprechende bauvorlageberechtigte Büros in Ihrer Nähe finden.

    Die amtlichen Vordrucke, die Sie benötigen, finden Sie unter Download verlinkt.


    Gerne beraten wir Sie zum Thema Baugenehmigungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-0

    Fax: 05231 977 299

    E-Mail: poststelle@vps.detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Bitte verwenden Sie ausschließlich die amtlichen Vordrucke. Diese sind bei Antragsformulare verlinkt.

    Reichen Sie diese Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:

    • Bauantrag auf amtlichem Vordruck

    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung

    • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck

    • Beglaubigter Auszug aus der Flurkarte
      nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches;
      der Auszug ist nicht erforderlich bei Vorlage eines amtlichen Lageplanes

    • Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1 : 5.000
      (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)

    • Lageplan / amtlicher Lageplan
      (Anforderungen an Planerstellerin oder Planersteller sind zu beachten)

    • Bauzeichnungen

    • Berechnung der Abstandsflächen

    • Berechnung der bebauten Fläche

    • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung

    • Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277, Teil 1 Ausgabe 1987

    • Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten

    • Bautätigkeitsstatistik Online

    • Angaben zum Artenschutz nach § 44 Bundes-Naturschutzgesetz)

    • eventuell begründeter Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag

    Für Sonderbauten, die nicht in § 50 BauO NRW 2018 aufgeführt sind, zusätzlich:

    • für gewerbliche oder landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe:

      • Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck

    • für besondere Vorhaben:
      zusätzliche Angaben und Bauvorlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
    • Ihrem Vorhaben stehen die nach § 64 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag und beteiligen gegebenenfalls noch andere Behörden. Sie erhalten normalerweise spätestens nach 6 Wochen eine schriftliche Baugenehmigung von uns. Erst dann dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bauvorhaben beginnen. Sie kann auf Antrag um jeweils 1 Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 6 - 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Mindestgebühr EUR 50.00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für Baugenehmigungen selbst zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de