Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Bescheinigung des Daueraufenthalts wird Angehörigen von Staaten ausgestellt,
- die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
- wenn sie sich seit 5 Jahre ständig rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
EU- oder EWR-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Gültiger Pass oder Personalausweis,
- Aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
- Vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
- Eine "Aufenthaltsanzeige von Angehörigen der Europäischen Union"
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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