Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

    Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Bescheinigung des Daueraufenthalts wird Angehörigen von Staaten ausgestellt,

    1. die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
    2. wenn sie sich seit 5 Jahre ständig rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.

     

    Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

    EU- oder EWR-Staaten:

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    6.1.2: Aufenthalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2237

    Fax: 05241 85-2230

    E-Mail: abh@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    6.1.2: Aufenthalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2237

    Fax: 05241 85-2230

    E-Mail: abh@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Gültiger Pass oder Personalausweis,
    2. Aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
    3. Vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
    4. Eine "Aufenthaltsanzeige von Angehörigen der Europäischen Union"

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de