Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Sperrung

    Institutionenkarte (SMC-B) im Gesundheitswesen sperren lassen

    Wenn Sie die Institutionenkarte (SMC-B) Ihres Instituts sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Beschreibung

    Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Ihren Institutionsausweis (SMC-B) können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite

    Ansprechpartner

    Für Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Institutionenkarte (SMC-B) wurde bereits herausgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Sie veranlassen die Sperrung der SMC-B im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

    Fristen

    Während der Gültigkeitsdauer der SMC-B

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen

    Kosten

    Kosten fallen ggf. beim Vertrauensdiensteanbieter an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de