Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

    Hinweise für Lippe

    Ihr Kraftfahrzeug ist abgemeldet und Sie wollen es wieder zulassen? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.

    Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen

    Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

    Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich

    Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

    Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich

    Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

    Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zu einer Prüfstelle für die Durchführung einer Hauptuntersuchung oder zur Zulassungsstelle sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

    • bei der Außerbetriebsetzung wurde beantragt, das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung freizuhalten

    • die Fahrt ist von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst

    In allen anderen Fällen sind Kurzzeitkennzeichen erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1911

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1865

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters (sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt):
      • alter Fahrzeugbrief oder
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oder Teil II (ZB II) oder
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und
      • Kaufvertrag, sofern keine ZB II (Fahrzeugbrief) ausgegeben wurde.
    • ZB I oder gegebenenfalls Abmeldebescheinigung,
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel durch die Abmeldebescheinigung, die ZB I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung),
    • elektronische Versicherungsbestätigung,
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen für Sie reserviert wurde,
    • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
    • falls die ZB I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt, ein anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung).
    • Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, wird die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.
    • Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) verändert wurde, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Hanse, TÜV Rheinland, TÜV Süd) gem. § 19 Abs. 3 StVZO zu prüfen.
    • Bei schwerwiegenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Geräuschverhaltens, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschließlich durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen gem. § 19 Abs. 2 StVZO zu begutachten. Die über die Prüfung/Abnahme ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    ***

    Wiederzulassung über das Internet

    Wenn Sie bei Abmeldung der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie den Antrag auf Wiederzulassung auch über die online-Zulassungsbehörde i-kfz stellen.

    Voraussetzungen dafür sind außerdem

    • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,

    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),

    • eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr).

    Hinweis

    Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Tipp:

    Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de