öffentlicher Personennahverkehr Förderung
öffentlicher Personennahverkehr Förderung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Folgende Ziele strebt der Kreis Soest im Detail an: Einen attraktiven und fahrgastfreundlichen ÖPNV, den Erhalt und die Verbesserung des Angebots, das Erreichen von Umwelt- und Klimaschutzzielen und die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am ÖPNV. Hierfür gewährt der Kreis Soest den Verkehrsunternehmen Zuschüsse und schafft damit Anreize, die oben genannten Ziele zu erreichen. Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV Im ÖPNV tätige Unternehmen können Zuwendungen für folgende Investitionen beantragen: Förderung von Qualitätsstandards von Fahrzeugen, Förderung von "jungen" Fahrzeugen, Servicequalität. Ausgleich von ungedeckten Kosten im Ausbildungsverkehr Bus-Verkehrsunternehmen können außerdem einen Ausgleich für ungedeckte Kosten im Ausbildungsverkehr - also zum Beispiel für den Transport von Schülerinnen und Schülern - beantragen. Voraussetzung für den Ausgleich ist, dass die Verkehrsunternehmen rabattierte Fahrtickets im Ausbildungsverkehr anbieten. Gesetzliche Grundlage ist hier § 11a ÖPNVG NRW.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen PBefG - Personenbeförderungsgesetz Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Kosten
Hinweise für Soest
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Förderrichtlinie des Kreises Soest zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.10.2011; zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 24.06.2021 - gültig ab 1.1.2022 Förderrichtlinie des Kreises Soest zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.10.2011; zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013 - gültig bis 31.12.2021 Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich von ungedeckten Kosten im Schüler- und Ausbildungsverkehr des Kreises Soest vom 14. Dezember 2012 Gesamtbericht ÖPNV 2020 gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i. V. m. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen