Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Die Genehmigung von Vorhaben innerhalb Sanierungsgebieten nach §§ 144 und 145 BauGB kann bei ihrer Kommune erfragt und erteilt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Im Ortskern wurden im Zuge der vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß §141 BauGB funktionale und städtebauliche Missstände festgestellt. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme dienen dazu, den abgegrenzten Bereich wesentlich zu verbessern und aufzuwerten. Das insgesamt 29,11 ha umfassende Gebiet wird gem. § 142 BauGB förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Ortskern Metelen".

    Die Gemeinde hat in der Sitzung des Gemeinderates am 07. Oktober 2024 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung) beschlossen. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB hat der Rat der Gemeinde Metelen den 31.12.2039 als Frist festgelegt. In diesem Zeitraum soll die Sanierung im Sanierungsgebiet "Ortskern Metelen" durchgeführt werden.

    Gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 BauGB hat der Gemeinderat eine Allgemeinverfügung zum Verzicht auf Genehmigungsvorbehalte gem. § 144 Baugesetzbuch bis auf Widerruf für Grundstücke im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern Metelen" erlassen. Auf folgende Genehmigungsvorbehalte gemäß § 144 BauGB wird bis auf Widerruf für Grundstücke im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern Metelen" verzichtet:

    • Gebrauch oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils für Wohnzwecke auf bestimmte Zeit über ein Jahr
    • Veräußerung eines Grundstücks sowie Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
    • Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
    • Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
    • Teilung eines Grundstücks


    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Sie müssen die Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand derer festgestellt werden kann, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben oder Rechtsgeschäft i.S.v. § 145 Absatz 1 und 2 BauGB handelt (siehe dazu unter Voraussetzungen).

    Formulare

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Voraussetzungen

    § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

    (1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;

    2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.

    (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;

    2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;

    3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;

    4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;

    5. die Teilung eines Grundstücks.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Metelen

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf obliegt der Gemeinde. Fragen zu diesem Punkt gilt es an die Gemeinde zu richten.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Dies hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei dem zuständigen Ansprechpartner.

    Kosten

    Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Weitere Informationen

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de