Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gewerbe: Pfandleiherlaubnis gem. § 34 GewO

    Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    • Führungszeugnis Belegart "O" für eine Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörden
    • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
    • Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Guthaben oder Bankbürgschaft
    • Versicherungsnachweis gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc.
    • Bestätigung des Bauamtes, dass die Nutzung der Räume als Pfandleihbetrieb zulässig ist

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de