Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Pfandleiherlaubnis gem. § 34 GewO
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für eine Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörden
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Guthaben oder Bankbürgschaft
- Versicherungsnachweis gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc.
- Bestätigung des Bauamtes, dass die Nutzung der Räume als Pfandleihbetrieb zulässig ist
Formulare
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Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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