Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung

    Hinweise für Lünen

    Transporte an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 (3) der Straßenverkehrsordnung für Transporte an Sonn- und Feiertagen oder der Ferienreiseverordnung stellen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Fracht- und Begleitpapiere

    • Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung (bei Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km)

    • für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastwagen

    • den Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorisierung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich

    • bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist außerdem ein Nachweis der Dringlicheit (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) beizulegen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Eine Antragstellung kann i.d.R. nur durch eine Fachfirma erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    einzelfallabhängig, von 10,20 € bis 767 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Das Antragsformular gilt nur für Firmen mit Sitz in Lünen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de