Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung
Hinweise für Lünen
Transporte an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 (3) der Straßenverkehrsordnung für Transporte an Sonn- und Feiertagen oder der Ferienreiseverordnung stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Fracht- und Begleitpapiere
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung (bei Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km)
für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastwagen
den Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorisierung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich
bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist außerdem ein Nachweis der Dringlicheit (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) beizulegen
Formulare
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Voraussetzungen
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Eine Antragstellung kann i.d.R. nur durch eine Fachfirma erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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ca. 2 Wochen
Kosten
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einzelfallabhängig, von 10,20 € bis 767 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Antragsformular gilt nur für Firmen mit Sitz in Lünen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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