Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

    Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
    • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
    • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
    • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern

    Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung / Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
    • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
    • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handeslkammer

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    § 30 Abs. 3,  § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de