Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

    Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
    • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
    • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
    • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.

    Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

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    Ansprechpartner

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36 - Straßenverkehr

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    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

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    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de