Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung hiervon kann in Einzelfällen erteilt werden, wenn bspw. leicht verderbliche Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung transportiert werden.
Transporte welche mit Ladung die gesetzlichen Maße der StVO überschreiten, bedürfen ebenfalls eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Hier können ggf. Begleitfahrzeuge und andere Auflagen der Genehmigung beigefügt werden.
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühren werden je nach Art und Umfang des Transportes oder der Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsverbot fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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