Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung

    Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Unterhaltsvorschuss (UVG) - Einnahme: 
    Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll nicht entlastet werden, wenn der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche auf das Land über. Die Unterhaltsvorschusskasse, die das Land an dieser Stelle vertritt, macht diese Ansprüche geltend. Sie klagt sie gegebenenfalls ein und vollstreckt sie. Der andere Elternteil wird sofort über die Antragsstellung und die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses informiert und zur Zahlung bzw. zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert.

     

    Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der/des Unterhaltspflichtigen.

    Unsere Sprechzeiten sind montags von 9:00 - 12:00 Uhr. Termine sind außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter Unterhaltsvorschuss@moenchengladbach.de. 

    Unsere zentrale Fax-Nr. lautet 02161 / 25 - 9329.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Unterhaltsvorschuss (UVG) - Einnahme:

    Bitte telefonisch erfragen bzw. siehe Formulare und Broschüren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de